Commerzbank unter UniCredit-Kontrolle|47,59% aber wer hat wirklich das Sagen?

· DAX

Die Bank von 10 Millionen Deutschen hat einen neuen Herrn

Die Commerzbank ist die Hausbank von mehr als zehn Millionen deutschen Privatkunden. Seit dem 8. Juli 2026 hält UniCredit nach eigenen Angaben 47,59 Prozent der Anteile und kontrolliert damit 49,65 Prozent der Stimmrechte — rechnerisch eine faktische Hauptversammlungsmehrheit.

Das klingt nach vollendeter Tatsache. Doch der Zahlenstreit zwischen Mailand und Frankfurt macht deutlich, dass der eigentliche Kampf gerade erst beginnt.

UniCredit meldet: 17,6 Prozent der Commerzbank-Aktien wurden bis zum 3. Juli angedient. Zusammen mit dem vorher gehaltenen Anteil von 26,77 Prozent ergibt das 44,37 Prozent — zuzüglich Kaufoptionen auf weitere 3,22 Prozent.

Die Commerzbank widerspricht der Interpretation: Weniger als zwei Prozent der unabhängigen institutionellen und privaten Anleger hätten das Angebot angenommen. Die übrigen angedienten Aktien stammten überwiegend von mit UniCredit verbundenen Banken und Parteien.

Die Kernfrage ist damit nicht: Wer hält wie viele Aktien? Sondern: Welche dieser Anteile gewähren auf der nächsten Hauptversammlung tatsächlich Stimmrechte — und ab wann?

Die Bundesregierung hält ihre zwölf Prozent und bezeichnet das Vorgehen der Italiener als inakzeptabel. Das ist kein Randphänomen. Das ist die zentrale Variable, die über den weiteren Verlauf entscheidet.

Wie Orcel die Kontrolle baute — und warum sie brüchig ist

UniCredit-Chef Andrea Orcel hat eine Strategie angewendet, die eine eklatante Lücke im deutschen Übernahmerecht ausnutzte. Er stockte den Direktanteil auf exakt 29,99 Prozent auf — einen Hundertstelprozentpunkt unter der Pflichtangebotsschwelle von 30 Prozent.

Den restlichen Aufbau organisierte Orcel über Derivate. Diese zählten bei der Berechnung der Pflichtschwelle nicht mit. Erst nach dem Übernahme­angebot werden die Stimmrechte aus den angedienten Aktien tatsächlich übertragen — und auch das nur nach EZB-Genehmigung.

Die Europäische Zentralbank muss das sogenannte Inhaberkontrollverfahren abschließen. Dieser Prozess dauert laut UniCredit rund drei Monate nach vollständiger Einreichung der Unterlagen. Wann die Frist begann, schweigen sowohl UniCredit als auch die EZB.

Solange die EZB nicht grünes Licht gibt, kann Orcel seine 49,65 Prozent Stimmrechte auf keiner Hauptversammlung einsetzen. Das bedeutet: Die faktische Kontrolle existiert auf dem Papier, nicht in der Abstimmungskabine.

Ein weiteres strukturelles Hindernis kommt hinzu. Für eine Verschmelzung der Commerzbank mit der HypoVereinsbank braucht UniCredit 75 Prozent der Stimmen auf einer Hauptversammlung — davon sind die Italiener weit entfernt.

Der Betriebsrat der Commerzbank, zehn Aufsichtsratssitze stark, stellt sich gegen die Übernahme. Arbeitnehmervertreter können die Fusion nicht verhindern, aber sie können sie bremsen — und ohne ihre Mitwirkung sind die Kostensynergien, die Orcel den Investoren versprochen hat, nicht realisierbar.

Das Paradox: Kontrolle, die sich nicht auszahlt

Hier liegt der versteckte Widerspruch im Übernahmeplan. UniCredit hat für seinen Anteil an der Commerzbank einen hohen Preis gezahlt — der Kurs der Commerzbank-Aktie hatte sich seit Strategie-Einführung verdoppelt.

Den Kaufpreis rechtfertigen nur die angekündigten Synergien: sieben Tausend gestrichene Stellen, Zusammenlegung mit der HypoVereinsbank, Kostenbasis wie nach dem HVB-Modell.

Doch Commerzbank-Chefin Bettina Orlopp formulierte die strukturelle Grenze: Solange es keinen Beherrschungsvertrag, keine Verschmelzung, keinen Squeeze-out gibt, muss sie unabhängig agieren — weil es Minderheitsaktionäre gibt, die sie schützen muss.

Das bedeutet: UniCredit kontrolliert zwar eine Hauptversammlung, kann dort aber keine Fusion beschließen — dafür reicht die einfache Mehrheit nicht. Die Integration, die die Investitionsrechnung für Orcel aufgehen lässt, ist rechtlich noch in weiter Ferne.

Die Meinungen darüber, ob UniCredit diesen Weg dennoch erzwingen kann, divergieren in den Artikeln. Börse Online schreibt, UniCredit könne Aufsichtsrat und Vorstand auf einer außerordentlichen Hauptversammlung austauschen — weil Orcel dort nun de facto durchregieren kann. Die FAZ hält dagegen: Für die entscheidenden Beschlüsse — Beherrschungsvertrag, Verschmelzung — sind Dreiviertel-Mehrheiten nötig, die Orcel nicht hat.

Dieser Widerspruch ist nicht akademisch. Er entscheidet darüber, ob Commerzbank-Aktionäre ein fairer Aufschlag beim Squeeze-out zusteht oder ob UniCredit die Kontrolle schleichend ausübt, ohne den Minderheitsaktionären eine marktkonforme Prämie zu zahlen.

Was Halter und Beobachter jetzt konkret prüfen müssen

Die Commerzbank-Aktie notiert rund 38 Euro — nahe dem impliziten Wert des UniCredit-Angebots von 0,485 UniCredit-Aktien je Commerzbank-Papier. Im Kurs ist die Übernahmefantasie bereits weitgehend eingepreist.

Für Halter stellt sich die Frage nicht, ob UniCredit die Commerzbank übernimmt — das ist wahrscheinlich. Die Frage ist, zu welchem Preis und auf welchem Weg.

Sollte die EZB das Inhaberkontrollverfahren genehmigen und UniCredit im nächsten Schritt einen Beherrschungsvertrag anstreben, wäre das ein Einstieg in eine Marktpreisfindung: Dann hätten Minderheitsaktionäre Anspruch auf eine Barabfindung zum angemessenen Wert — ein mögliches Aufwärtspotenzial gegenüber dem aktuellen Kurs.

Scheitert die EZB-Genehmigung oder verhindert der Bund durch Nachverhandlungen einen schnellen Vollzug, fällt ein wesentlicher Kurstreiber weg. Das Kurs-Abwärtspotenzial bemisst sich dann am Eigenertragswert der Commerzbank ohne Übernahmeprämie.

Der konkrete Prüfstein für Halter und Beobachter ist daher nicht der nächste Quartalsbericht am 6. August — der zeigt nur die operative Basis. Der entscheidende Indikator ist die EZB-Entscheidung im Inhaberkontrollverfahren.

Kommt die EZB-Genehmigung zügig und signalisiert UniCredit einen Beherrschungsvertrag, wird der Commerzbank-Kurs nach oben gedrückt — das wäre das Einstiegs-Setup für Beobachter.

Verzögert die EZB, torpediert der Bund durch Sonderverhandlungen, oder stellt sich heraus, dass die angedienten Aktien juristisch angreifbar sind, bricht die Übernahmeprämie weg — das wäre die Falle.

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